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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

für Textdienstleistungen der Agentur Textoscript

Inh. Gundula Schröder-Kempcke, Eichenweg 19, 14542 Werder (Havel)  

 

1. Geltungsbereich   

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gechäftsbeziehungen  

zwischen Gundula Schröder-Kempcke  – nachstehend Texterin genannt –

und ihren Vertragspartnern – nachstehend Auftraggeber – genannt. 

2. Vertragsgegenstand  

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.

Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. 

Vertragsgegenstand können alle von der Texterin angebotenen Leistungen sein.

3. Nutzungsrechte

Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über. 

4. Zustandekommen des Vertrages  

Ein Vertrag mit der Texterin kommt durch die Annahme des Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande. 

5. Vertragsdauer, Vergütung und Stornierung des Vertrages  

5.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. 

5.2 Der Vertrag kann storniert werden, solange die Texterin noch nicht mit der Arbeit an dem Auftrag begonnen hat. Die Stornierung muss auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

5.3 Eine Stornierung nach dem Beginn der Arbeit an dem Auftrag ist nicht vorgesehen. Die Texterin informiert den Auftraggeber per E-Mail vom Beginn der Arbeit an dem Auftrag. Storniert der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt  4.3 den Auftrag nach Beginn der Arbeit an diesem, ist die Texterin angemessen zu entschädigen. Die Entschädigung entspricht dem Wert der tatsächlich geleisteten Arbeit bis zum Zeitpunkt der Stornierung. 

5.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB. 

5.5 Sämtliche Zahlungen sind  14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Texterin nach erfolgter einmaliger Zahlungserinnerung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz  zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. 

5.6 Barauslagen und besondere Kosten, die der Texterin auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. 

5.7 Sämtliche Leistungen der Texterin verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.  

6. Leistungsumfang  

6.1 Die von der Texterin zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. 

6.2 Die Texterin wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. 

6.3 Ist der Texterin die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat sie den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. 

 6.4 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.  

7. Verschwiegenheitspflicht  

Die Texterin verpflichtet sich, während der Dauer des Geschäftsverhältnisses und auch nach deren Beendigung über alle übermittelten Informationen von Seiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8. Gerichtsstand 

8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. 

8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Texterin

9. Salvatorische Klausel   

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.            

 

Stand: 27. Januar 2010     

 

 
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Bemerkt!

Häufig wird kritisiert, dass man bei der Erstellung von Textcontent nicht nur Nutzungsrechte, sondern auch das Urheberrecht abtritt. Diese Form der Texterstellung gibt es jedoch schon viel länger: Das Ghostwriting wird bei wissenschaftlichen Arbeiten ebenso angewandt wie bem Schreiben von Büchern. Der Autor, welcher im Hintergrund tätig war, wird in der Regel nicht namentlich erwähnt.


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Einmal entsandt, fliegt das Wort unwiderruflich dahin. Horaz


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